Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Einbeziehung der AGB
Unsere Dienstleistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Sie sind vereinbarter Bestandteil aller uns erteilten Aufträge.
Sie gelten auch dann, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich schriftlich einbezogen wurden.

Änderungen dieser AGB oder Nebenabreden – auch durch unsere Mitarbeiter – bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Auch eine Änderung dieser Bestimmung bedarf der Schriftform.
Der sachliche Geltungsbereich dieser AGB bezieht sich auf alle Maßnahmen, die sich aus Dienstleistungen der Regiobau-Nord GmbH ergeben. Der persönliche Geltungsbereich erstreckt sich auf alle natürlichen und juristischen Personen.

2 Auftragserteilung
Diese AGB werden wirksam mit der Auftragserteilung an die Regiobau Nord GmbH. Ein Auftrag kann auch formlos erteilt werden.
Generell wird der Regiobau Nord GmbH ein Auftrag schriftlich erteilt. Die Auftragserteilung ist Bestandteil dieser AGB.
Im Zweifel oder in Ermangelung eines schriftlichen Auftrages gilt § 612 BGB. Hierbei dient diese AGB als Grundlage für die taxmäßige oder übliche Vergütung.

3 Leistungen
Die Leistungen der Regiobau Nord GmbH sind geschäftsmäßige Dienstleistungen im Sinne § 611 ff BGB.
Leistungsschwerpunkte liegen insbesondere in der Planung und Vorbereitung unternehmerischer Entscheidungen in der Unternehmensführung.

4 Abrechnung der Leistungen
Die Leistungen werden individuell vereinbart und abgerechnet.
Das Honorar kann auch als Pauschale vereinbart werden.

5 Auslagen
Die Regiobau Nord GmbH hat grundsätzlich Anspruch auf Vergütung von Auslagen, sofern dies in der Auftragserteilung vereinbart wurde. Folgende Regelungen sind gültig:
– Reisespesen und Übernachtung nach Höchstsätzen der jeweils gültigen Steuerrichtlinien,
– Reisekosten mit PKW 0,50 EUR pro gefahrener Kilometer, bei öffentliche Verkehrsmitteln der 1. Klasse-Tarif,
– Postauslagen nach jeweils gültigen Posttarifen,
– Fotokopien – 0,15 EUR pro Kopie,
– Bindearbeiten pro Dokumentation 5,00 EUR,
– sonstige Sachkosten nach Beleg (u.a. Creditreformauskünfte).

6 Rechnungslegung und Fälligkeit
Der Zahlungsanspruch entsteht mit Erbringung der vereinbarten Leistungen, sofern mit der Auftrag gebende Person nichts Anderes schriftlich vereinbart wurde.
Wurde die Erstellung einer Dokumentation – z.B. Unternehmenskonzept oder Marktanalyse – vereinbart, so ist die Vergütung mit der Fertigstellung fällig. Dies gilt auch, wenn die Dokumentation zur Abholung bereitliegt oder der Auftrag gebende Person auf anderem Wege zugestellt wurde.
Im Zweifel ist das Rechnungsdatum der Regiobau Nord GmbH für die Fälligkeit maßgebend.
Ab dem 3. Tag nach Fertigstellung der Unterlagen können Bereitstellungszinsen in Höhe des jeweiligen Kontokorrentzinssatzes, den die Regiobau Nord GmbH in Anspruch nimmt, zusätzlich berechnet werden.
Die Regiobau Nord GmbH kann von der Auftrag gebende Person eine Vorauszahlung verlangen. Die Höhe richtet sich nach dem voraussichtlichen Vergütungsanspruch bzw. Honorarumfang. Bei einem Honorarumfang ab 4.000 EUR wird i.d.R. 25% Anzahlung bei Mandatserteilung fällig; bei höherem Honorar wird eine Teilzahlungsregelung getroffen. Aufträge, die sich über einen längeren Zeitraum hinziehen, werden zum jeweiligen Monatsultimo abgerechnet.
Auftragsstornierungen durch den Auftraggeber werden je nach erledigtem Projektfortschritt abgerechnet. Hierbei wird mindestens ein Drittel des Gesamthonorars fällig.

7 Haftung
Beanstandungen an der Leistung der Regiobau Nord GmbH sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen in schriftlicher Form geltend zu machen. Bei berechtigten Beanstandungen, z.B. fehlerhafter Dokumentation, ist die Regiobau Nord GmbH zu kostenloser Nachbesserung verpflichtet.
Die Regiobau Nord GmbH haftet nicht für Angaben, die die Auftrag gebende Person ihr gegenüber gemacht hat. Dies gilt insbesondere für Angaben zu kreditrelevanten Vorgängen gegenüber Banken und Behörden.
Die Regiobau Nord GmbH haftet lediglich für Maßnahmen und Vorgänge, die sie explizit, d.h. ausdrücklich und offen erkennbar, schriftlich empfohlen hat. Sie haftet nicht für Fehlentscheidungen ihrer Auftraggeber.
8 Berufsethische Grundsätze
Die Regiobau Nord GmbH lehnt sich an die berufsethischen Grundsätze des Bundesverbandes Deutscher Unternehmensberater (BDU) e.V. an. Hierzu gehört insbesondere die Wahrung von Objektivität, Neutralität sowie Sachorientierung.
Die Regiobau Nord GmbH verpflichtet sich, in keinster Weise gegen die Interessen oder das Wohl ihrer Auftraggeber zu handeln.

9 Objektivitätsmandat
Die Auftrag gebende Person verpflichtet sich, die unter § 9 aufgeführten Berufsgrundsätze der Regiobau Nord GmbH zu akzeptieren.
Die Auftrag gebende Person unterstützt die Regiobau Nord GmbH in jeder Hinsicht, zur Wahrung ihrer Objektivität, Neutralität und Sachorientierung. Sie erkennt auch Beratungsergebnisse an, die nicht mit ihrer Erfahrung, bisherigen Einstellung und Erwartung übereinstimmen.
Die Auftrag gebende Person verpflichtet sich, im Sinne von Absatz 2, dazu, offene Honorare oder Rechnungen auch dann zu bezahlen, wenn ihr „individueller subjektiver Gusto“ nicht befriedigt wurde.

10 Sonstige Grundsätze
Die Regiobau Nord GmbH und die Auftrag gebende Person verpflichten sich unbeteiligten Dritten gegenüber zur absoluten Verschwiegenheit.
Die Auftrag gebende Person darf Unterlagen der Regiobau Nord GmbH Dritten nur nach vorheriger Abstimmung mit der Regiobau Nord GmbH zur Verfügung stellen.
Die Auftrag gebende Person hat der Regiobau Nord GmbH sämtliche Informationen, die zur Erstellung ihrer Leistung erforderlich sind, zur Verfügung zu stellen. Unwahre Informationen berechtigen die Regiobau Nord GmbH zum fristlosen Abbruch der Leistung.
Die Auftrag gebende Person erteilt der Regiobau Nord GmbH Vollmacht, mit Banken und Behörden über den Inhalt der Beratungsmaßnahmen zu kommunizieren. Hierzu werden separate Unterlagen erstellt.
Banken und Behörden werden vom Bankgeheimnis und von den einschränkenden Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes befreit.
Die Regiobau Nord GmbH ist berechtigt, freiberufliche Mitarbeiter als Unterauftragnehmer einzusetzen.

11 Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für sämtliche Leistungen und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz der Regiobau Nord GmbH.
Honorare, Auslagen und sonstige Kostenangaben verstehen sich jeweils ohne die jeweils gültige Mehrwertsteuer.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so lässt dies die anderen Bestimmungen unberührt.
Diese AGB haben per 15.11.2019 Gültigkeit.

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